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   VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11   

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VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11 (https://dejure.org/2012,43983)
VG Berlin, Entscheidung vom 05.11.2012 - 2 K 167.11 (https://dejure.org/2012,43983)
VG Berlin, Entscheidung vom 05. November 2012 - 2 K 167.11 (https://dejure.org/2012,43983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91 VwGO, § 93 S 2 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 2 UIG, § 2 Abs 2 UIG, § 3 Nr 3a UIG
    Zum Anspruch einer kreisfreien Stadt auf Informationszugang im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsabschnitt des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Begriffsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Februar 2008 - BVerwG 4 C 13.07 -, BVerwGE 130, 223) zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates - Umweltinformationsrichtlinie - UIRL - (ABl. L 41 S. 26), der die Kammer folgt, können auch Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören.

    Mit Blick auf die Zielsetzung des Gesetzes, einen erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen sicherzustellen, sind die aufgeführten Fallgruppen weit auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - OVG 12 B 23.07 - juris, Rn. 44 = OVGE 29, 218 ff., 220 f. und Beschluss vom 15. Mai 2012, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 17. Juni 1998 - Rs. C-321.96 -, NVwZ 1998, S. 945).

    Dazu gehören sowohl Angaben zur Finanzierung des Vorhabens als auch zur Finanzkraft des Vorhabenträgers (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O.).

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Denn anders als im Falle des vorzeitigen Bekanntwerdens eingegangener Angebote in einem solchen Verfahren (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 StR 76494 -, BGHSt 41, 140]) bleibt die Konkurrenzsituation der sich um einen späteren Auftrag bewerbenden Unternehmen bei bloßer Kenntnis der durch den ausschreibenden Auftraggeber prognostizierten Kosten unverändert und unverfälscht.
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 -, NVwZ 2010, S. 189).
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07

    Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Auch ein Geheimhaltungswert der ausfüllenden technischen und kalkulatorischen Angaben zu Maßen, Mengen, baulichen Standards und dergleichen ist nicht erkennbar, da diese ausschließlich das konkrete Bauvorhaben betreffen (vgl. OLG Düsseldorf, Vergabesenat, Beschluss vom 28. Dezember 2007 - VII-Verg 40.07 -, VergabeR 2008, S. 281).
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Dies unterstreicht, dass es sich bei der Befriedigung von Verkehrsbedürfnissen, zu denen auch und gerade der Ausbau des Schienennetzes zählt, weiterhin um eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge handelt (Möstl, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Art. 87e, Rn. 39; BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312.10 -, NJW 2011, S. 1374).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04

    Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung;

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Welche Anforderungen an die Konkretisierung des Antrages gestellt werden können, hängt von den Umständen des Einzelfalles, namentlich davon ab, ob dem Antragsteller nach seinem Kenntnisstand eine weitere Konkretisierung möglich und zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2005 - BVerwG 7 C 5.04 -, NVwZ 2006, S. 343).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Mit Blick auf die Zielsetzung des Gesetzes, einen erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen sicherzustellen, sind die aufgeführten Fallgruppen weit auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - OVG 12 B 23.07 - juris, Rn. 44 = OVGE 29, 218 ff., 220 f. und Beschluss vom 15. Mai 2012, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 17. Juni 1998 - Rs. C-321.96 -, NVwZ 1998, S. 945).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 11.07

    Auskunftspflicht privatrechtlich handelnder juristischer Person des öffentlichen

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Ob und ggf. welche Bedeutung eine Information für mögliche Konkurrenten hat oder inwieweit ihre Offenbarung die Marktposition des betroffenen Unternehmens zukünftig schwächen kann, lässt sich insbesondere anhand der Frage beurteilen, ob die Kenntnis bestimmter Daten Rückschlüsse auf die Betriebsführung, die Wirtschafts- und Marktstrategie und/oder die Kostenkalkulation und Entgeltgestaltung des Unternehmens zulässt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 11.07 -, juris, Rn. 26 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12

    Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Von einer im Zusammenhang mit der Umwelt stehenden öffentlichen Aufgabe im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG ist danach immer schon dann auszugehen, wenn die öffentliche Aufgabe des Privaten ihrer Art nach nicht nur beiläufig, sondern typischerweise Umweltbelange berührt (so wohl auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 -, NVwZ 2012, S. 979; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, Stand: März 2010, § 2 UIG, Rn. 23; Schomerus/Clausen, "Informationspflichten Privater nach dem neuen Umweltinformationsgesetz am Beispiel der Exportkreditversicherung", in: ZUR 2005, S. 575 [578]; Merten, "Umweltinformationsgesetz und privatrechtliches Handeln der Verwaltung, in: NVwZ 2005, S. 1157 [1159]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 12 B 23.07

    Bescheide über die Zuteilung von Emissionsberechtigungen unterliegen dem

    Auszug aus VG Berlin, 05.11.2012 - 2 K 167.11
    Mit Blick auf die Zielsetzung des Gesetzes, einen erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen sicherzustellen, sind die aufgeführten Fallgruppen weit auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O., Rn. 11 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2008 - OVG 12 B 23.07 - juris, Rn. 44 = OVGE 29, 218 ff., 220 f. und Beschluss vom 15. Mai 2012, a.a.O.; EuGH, Urteil vom 17. Juni 1998 - Rs. C-321.96 -, NVwZ 1998, S. 945).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

  • BVerwG, 25.11.2009 - 8 C 12.08

    Anwendungsbereich; Geltungsbereich; Entziehung; Schädigung; Belegenheit;

  • BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

  • BVerwG, 17.09.2012 - 7 A 22.11

    Bahnlärm Oldenburg: Teilvergleich vor Bundesverwaltungsgericht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Das Verwaltungsgericht hat das Klageverfahren zunächst unter dem Aktenzeichen VG 2 K 167.11 geführt.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird Bezug genommen auf das Verhandlungsprotokoll vom 27. September 2012 im Verfahren VG 2 K 167.11 (Band I Blatt 195 der Streitakte) und das Protokoll des Erörterungs- und Beweistermins des erstinstanzlichen Berichterstatters vom 24. April 2013 (Band III Blatt 541 - 547 der Streitakte).

    Wie die Kammer im Urteil gleichen Rubrums vom 5. November 2012 (VG 2 K 167.11 - juris) im Einzelnen dargelegt habe, sei die Klägerin als Gemeinde anspruchsberechtigt; die Beklagte sei gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG eine informationspflichtige Stelle.

    Sie meint, das Verwaltungsgericht habe die vorliegend streitgegenständlichen Klageanträge nicht vom Verfahren VG 2 K 167.11 abtrennen dürfen.

    Der Senat hat die Akten zum Verfahren OVG 12 B 3.13 (VG 2 K 167.11) nebst Beiakten beigezogen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

    Dass sie hierbei neben dem "Klageantrag I.1.b)" fälschlicherweise den "Klageantrag I.1.c)" genannt hat, ist angesichts des in Bezug genommenen Schriftsatzes der Klägerin vom 15. Mai 2013 unschädlich; im Übrigen ist der Klageantrag 1 c mangels Abtrennung Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens VG 2 K 167.11 geblieben.

    Die erstinstanzliche Abtrennung des Klageantrags 21 vom ursprünglichen Verfahren VG 2 K 167.11 hindert den Senat entgegen der Beklagten nicht an einer Sachentscheidung.

    Dies hat das Verwaltungsgericht im Urteil gleichen Rubrums vom 5. November 2012 (VG 2 K 167.11) im Einzelnen nachgezeichnet und unter Auseinandersetzung mit der bereits im dortigen Verfahren vorgebrachten Kritik der Beklagten dargelegt, dass die Klägerin hinsichtlich sämtlicher geltend gemachten Informationsbegehren anspruchsberechtigt gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 UIG ist (VG Berlin, a.a.O., juris Rn. 82 bis 84).

    Wie das Verwaltungsgericht in anderem Zusammenhang zutreffend ausgeführt hat (Urteil vom 5. November 2012, a.a.O. Rn. 118), betreffen jedoch die veranschlagten Kosten für den Erwerb von Grundstücken kein exklusives kaufmännisches Wissen, sondern stellen dar, welcher Preis bei möglichen Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern als marktgerecht anzusehen ist.

    Der Zeuge G... hat bei seiner Zeugenvernehmung am 27. September 2012 (im Verfahren VG 2 K 167.11) zum Klageantrag 4 b angegeben, die Beklagte habe die "Untersuchung Ohnefall beauftragt".

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

    Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteile vom 23.02.2017 a. a. O. Rn. 64, 90 und vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2016 - OVG 12 N 20/15 - BeckRS 2016, 51156 Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855, 857; VG Berlin, Urteil vom 05.11.2012 - 2 K 167/11 - LKV 2013, 279, 283).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Nichtverbreitung der begehrten Information setzt voraus, dass die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 a. a. O. Rn. 50; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.08.2016 - OVG 12 N 20/15 - BeckRS 2016, 51156 Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - NVwZ-RR 2011, 855, 857; VG Berlin, Urteil vom 05.11.2012 - 2 K 167/11 - LKV 2013, 279, 283).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 15 A 4409/18

    Sparkassenstiftung muss Auskunft über Zuwendungen und Stiftungsvermögen erteilen

    vgl. VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012- 2 K 167.11 -, juris Rn. 89; Franßen, in: ders./Seidel, IFG NRW, 2007, Rn. 306; Erichsen, NVwZ 1992, 409 (411).
  • VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12

    Ablehnung eines Umweltinformationsrechts wegen offensichtlicher

    Dass der Kläger die erlangten Umweltinformationen auch zur Verfolgung von Eigeninteressen - etwa im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Schaafau III" der Stadt I. und der darin vorgesehenen Baubeschränkung für sein Gewerbegrundstück bzw. in kommerzieller Hinsicht bei einem etwaigen Verkauf dieses Grundstücks an die Beigeladene - nutzt, macht sein Auskunftsbegehren nicht missbräuchlich, denn der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen besteht unabhängig davon, ob ein rechtliches Interesse geltend gemacht wird (vgl. VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012 - 2 K 167.11 -, juris Rn. 99).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14

    Anspruch der Gemeinde gegen die DB Netz AG auf Lärmschutzmaßnahme

    Abgesehen davon, dass Informationserteilung und Maßnahmenumsetzung ganz unterschiedliche Bereiche betreffen und kaum vergleichbar sind, hat das Verwaltungsgericht Berlin in seinem von der Klägerin erwähnten Urteil vom 05.11.2012 (- 2 K 167.11 - juris Rn. 85 ff.) sich nicht mit dem Begriff der Behörde, sondern mit dem der informationspflichtigen Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG befasst, der ausdrücklich juristische Personen des Privatrechts benennt, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2023 - 3 L 34/23

    Informationszugangsanspruch; rechtliches Gehör

    (2) Die "Öffentlichkeit" einer Aufgabe setzt voraus, dass ihre Erfüllung gemeinwohlerheblich ist, die Öffentlichkeit also an der Erfüllung der Aufgabe maßgeblich interessiert ist (OVG NRW, Urteil vom 17. November 2020 - 15 A 4409/18 - juris Rn. 59; VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012 - 2 K 167.11 - juris Rn. 89).
  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 2011/19

    Informationsbegehren zu Sponseringausgaben einer kommunalen

    Für diese Auslegung spricht schließlich, dass Personen des Privatrechts nach einhelliger Auffassung zum Bundesrecht nach den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes nicht auskunftsverpflichtet sind (vgl. VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012 - 2 K 167.11 -, Rn. 147, juris; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 107, 214, 235; Debus in: BeckOK InfoMedienR, Stand November 2020, 1FG § 1 Rn. 145).
  • VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 503.19
    Die unterbliebene Vorbereitung auf den Termin kann nicht durch eine "Nachbereitung" ersetzt werden (vgl. dazu Fischer. Die Berücksichtigung "nachgereichter" Schriftsätze im Zivilprozess, in: NJW 1994, S. 1315 [1318], zum Ganzen vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012 - VG 2 K 167.11 -, juris).
  • VG Berlin, 10.12.2019 - 3 K 389.19

    Antrag auf internationalen Schutz nach vorheriger Schutzgewähr durch einen

    Die unterbliebene Vorbereitung auf den Termin kann nicht durch eine "Nachbereitung" ersetzt werden (vgl. dazu Fischer. Die Berücksichtigung "nachgereichter" Schriftsätze im Zivilprozess, in: NJW 1994, S. 1315 [1318], zum Ganzen vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 5. November 2012 - VG 2 K 167.11 -, juris).
  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 10 A 12/22

    Anspruch auf Herausgabe einer Immissionsprognose nach dem

  • VG Schwerin, 24.02.2021 - 1 A 25/20

    Kein Auskunftsanspruch gegen juristische Personen des Privatrechts nach dem

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